Neue Satzung und Beitragsordnung
Auf der Mitgliederversammlung am 17. Juni in Oberhof wurden einige Änderung an unserer Satzung beschlossen, die nun vom zuständigen Amtsgericht bestätigt wurden. Unter anderem wurde der Vereinssitz nach Simmerath verlegt, wo sich seit einiger Zeit schon die Geschäftsstelle befindet. Daher sind wir nun im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer 6286 registriert.
Satzung der Morbus Fabry Selbsthilfegruppe vom 17. Juni 2022
Gleichzeitig wurde eine Beitragsordnung beschlossen. Die Beiträge für eine Einzel- bzw. Familienmitgliedschaft sind weiterhin 60 € bzw. 80 €. Eine Familienmitgliedschaft umfasst nun aber alle in einem Haushalt lebenden Personen.
Es ist aber auch möglich einen reduzierten Beitrag zu vereinbaren, wenn die derzeitige Lebenssituation (z.B. geringe Rente oder Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosigkeit, Ausbildung) es nicht erlaubt, den regulären Beitrag zu leisten. Im Einzelfall kann auch auf den Beitrag verzichtet werden. Bitte einfach den Vorstand direkt kontaktieren.
Fabry-Patienten sowie deren Angehörige und Lebenspartner können eine aktive Mitgliedschaft beantragen. Anderen, die uns unterstützen möchten, steht die passive Mitgliedschaft offen.
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